Am Wochenende stimmt der Souverän unter anderem über die Initiative des Egerkinger Komitees «Ja zum Verhüllungsverbot» ab. Das Thema hat heftige Diskussionen ausgelöst und die Initianten spüren eine grosse Solidarität quer durch alle Parteien. Dennoch gilt es für Walter Wobmann, SVP-Nationalrat und Präsident des Egerkinger Komitees, und sein Team, jetzt im Endspurt nochmals so richtig Gas zu geben, um zu gewinnen.
Am 7. März, also am nächsten Wochenende, entscheidet der Souverän über die Verhüllungsverbotsinitiative. Wie ist der Abstimmungskampf bis jetzt gelaufen?
Walter Wobmann: Corona bedingt natürlich etwas anders als sonst, aber trotzdem sehr lebhaft und interessant. Wir spüren eine sehr grosse Unterstützung quer durch alle Parteien, und es wurden auch verschiedene Komitees gegründet. Wir setzten unter anderem auf eine schweizweite Plakatierung und auf die sozialen Medien. Aber die finanziellen Mittel sind sehr bescheiden.
Das kürzlich veröffentlichte Ergebnis der Umfrage ist etwas schlechter ausgefallen als dasjenige im Januar. Wie beurteilen Sie dies?
Das zeigt, dass wir uns in der Schlussphase des Abstimmungskampfes noch sehr anstrengen und die Leute entsprechend mobilisieren müssen. Aber ich bin zuversichtlich, dass die Initiative positiv entschieden wird.
Im Raum Luzern bis Basel wurden zahlreiche Plakate zur Verhüllungsverbotsinitiative mutwillig zerstört. Dies passiert ab und zu mal bei Abstimmungsplakate oder wie deuten Sie diese Vorfälle?
Leider wurden von unseren Gegnern nun schon mehrere hundert Plakate zerstört. Diese enorme Zerstörung und dieses antidemokratische Verhalten sind sehr bedenklich. In diesem Ausmass gab es das noch nie. Scheinbar fehlen den Gegnern der Verhüllungsverbotsinitiative stichhaltige Argumente.
Erklären Sie kurz und bündig, die wichtigsten Gründe, die für ein Ja zu dieser Vorlage sprechen?
Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» verlangt ein allgemeines Verhüllungsverbot des Gesichts im öffentlichen Raum, und zwar für Burka und Niqab wie auch für Chaoten, Vandalen und Hooligans, wie zum Beispiel bei Fussballspielen.
Gilt das Verbot denn auch in Sakralstätten beziehungsweise in Gotteshäuser wie zum Beispiel in einer Moschee?
In der Initiative sind die Ausnahmen klar definiert, nämlich: Aus Gründen der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen, des einheimischen Brauchtums, sowie in Sakralstätten (Moscheen) gilt dieses Verhüllungsverbot nicht.
Gegner argumentieren, die Initiative bringe niemandem etwa und schüre nur Hass. Was antworten Sie da?
In unserem Land zeigt man in der Öffentlichkeit das Gesicht. Das gehört zu unserer freiheitlich/demokratischen Gesellschaftsordnung. Verhüllung ist das Symbol für Unfreiheit, Unterdrückung und Gefährdung der Sicherheit. Die Initiative beinhaltet auch ein Vermummungsverbot für gewaltbereite Chaoten, Vandalen und Hooligans bei Sportanlässen.
Gerade aus dem Lager der Feministinnen und der (linken) Frauen heisst es, es sei wichtiger Frauen zur Selbstbestimmung, Lohngleichheit und gleiche Aufstiegschancen zu verhelfen, als den Niqab zu verbieten. Wie sehen Sie das?
Burka und Niqab bedeuten Unterdrückung und Verlust der Persönlichkeit der Frau. Wenn sie glaubwürdig sein wollen, müssten alle Feministinnen und linken Frauen also zwingend ja sagen zur Verhüllungsverbotsinitiative.
Hat ein Verhüllungsverbot Platz in unserer Verfassung oder kann das nicht auf kantonaler Ebene geregelt werden?
Es kann nicht sein, dass in unserem kleinen Land mit 26 Kanonen entsprechend unterschiedliche Gesetze erlassen werden. Gerade ausländische Leute hätten keine Ahnung, wo was genau gelten würde. Auf der Verfassungsebene kann Klarheit geschaffen werden.
Interview: Corinne Remund
Das will die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot»
Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» verlangt, dass in der Schweiz niemand sein Gesicht verhüllen darf. Diese Vorschrift würde an allen öffentlich zugänglichen Orten gelten, also auf der Strasse, in Amtsstellen, im öffentlichen Verkehr, in Fussballstadien, Restaurants, Läden oder in der freien Natur. Ausnahmen wären ausschliesslich in Gotteshäusern und an anderen Sakralstätten möglich sowie aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums. Weitere Ausnahmen, beispielsweise für verhüllte Touristinnen, wären ausgeschlossen.
Weitere Infos: www.verhüllungsverbot.ch